Teilrenoviertes Herrenhaus nähe Kapuvár

Objektnummer: 415

Preis: 64 000 €

Provision: 3% des Kaufpreises

Kategorie:
Wohnen
Land:
Ungarn
Region:
Kapuvár Umgebung
Ort:
Kapuvár.Umgebung
Wohnfläche:
130m2
Grundfläche:
2800m2
Geschosse:
EG
Baujahr:
1910
Renoviert:
2014
Zustand:
renovierungsbedürftig
Infrastruktur:
voll aufgeschlossen
Beschreibung:
Das etwa 100 Jahre alte Gebäude, die Nähe Kapuvár sich befindet, wurde im Jahr 2014 renoviert. Wasser, Strom und Kanalisation wurden komplett erneuert. Die Dachziegel wurden teilweise erneuert
Bad und Küche müssen noch eingebaut werden.
Die Wände sind 85 cm dick, was die Klimaanlage im Sommer ersetzen kann.
Es besteht auch die Möglichkeit, das leere Grundstück von 4800m2 neben der Immobilie zu kaufen.

Wenn Sie interessiert sind, zögern Sie nicht, uns anzurufen!
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Auftraggeber wurde von uns über die gesetzliche Vorlagepflicht eines Energieausweises schriftlich informiert (EAVG 2012).

Nähere Informationen vermitteln wir Ihnen gerne persönlich, beziehungsweise sind im Exposé vorzufinden, welches wir Ihnen bei Interesse gerne übermitteln.

Alle Informationen beruhen auf Unterlagen die uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurden. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung. Weitere Informationen und Beantwortung Ihrer Fragen bei der Besichtigung. Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern. Wenn der Kaufvertrag/der Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können, sowie keine Auskünfte betreffend der genaue Liegenschaftsadresse erteilen können.
Der Auftraggeber wurde von uns über die gesetzliche Vorlagepflicht eines Energieausweises schriftlich informiert (EAVG 2012).

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